Kindern, die Opfer von Sexualstraftaten geworden sind und als Zeugen im Verfahren benötigt werden, gehört ganz besonderer Schutz. Bei der Strafverfolgung kann es folglich nicht nur um die Verurteilung der Täterinnen und Täter gehen, sondern ganz besonders um das Wohl des Kindes. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für alle, die das Kind unterstützen könnten: Jugendamt, Rechtsbeistand, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Der Umgang mit den betroffenen Kindern muss kindgerecht gestaltet sein, um eine zusätzliche Schädigung des Kindes zu vermeiden.
Auf diesem Fachtag wollen wir das Ermittlungs – und Strafverfahren aus kindlicher Sicht beleuchten und Möglichkeiten herausarbeiten, die Belastung der Opferzeuginnen und Opferzeugen möglichst gering zu halten.
Weitere Informationen folgen
Datum: | Donnerstag, 05. September 2024 |
Uhrzeit: | Von 09.00 bis 16.30 Uhr |
Eintritt: | Kostenlos |
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