Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der Mühlenkreiskliniken

Die Mühlenkreiskliniken sind ein Zusammenschluss des Johannes Wesling Klinikums Minden, des Krankenhauses Rahden, des Krankenhauses Lübbecke und des Krankenhauses Bad Oeynhausen. Als 100-prozentige Tochtergesellschaften gehören die Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH und die MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH zum Verbund. Innerhalb ihrer Strukturen betreiben die Mühlenkreiskliniken das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit und die Akademie für Gesundheitsberufe. Rechtsform der Mühlenkreiskliniken ist die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), Träger ist der Kreis Minden-Lübbecke in Nordrhein­Westfalen. Über 5.200 Mitarbeiter*innen versorgen jährlich etwa 250.000 Patient*innen, ambulant und stationär. 

Darüber hinaus sind die Mühlenkreiskliniken mit ihren Standorten in Minden als Universitätsklinikum, in Bad Oeynhausen, Lübbecke und Rahden als Akademische Lehrkrankenhäuser seit Oktober 2016 Partner der Ruhr-Universität Bochum im Bereich der Medizinerausbildung. Die Mühlenkreiskliniken bilden einen Anteil i. H. v. 12,5 % des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum (UK RUB) ab. 

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennen sich die Mühlenkreiskliniken durch die vorliegende Grundsatzerklärung ausdrück­lich zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb ihrer Lieferkette. Wir setzen geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und sorgen dafür, im Rahmen unserer geschäftlichen Tätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen frühzeitig vorzubeugen. Im Besonderen verurteilen wir jegliche Form von Kinder-und Zwangsarbeit, jede Art der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie alle Formen von Diskriminierung. Wir bekennen uns zudem zu der Einhaltung des geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmer*innen. 

Standards und Richtlinien 

Gemäß den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennen wir uns zu den Grundsätzen der folgenden international anerkannten menschenrechtlichen Standards und Richtlinien: 

•    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
•    Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
•    Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
•    Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits-und Sozialstandards
•    Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
•    Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
•    Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Dieses Bekenntnis gilt im Hinblick auf die eigene Geschäftstätigkeit, den Umgang untereinander sowie unseren Dienst an unseren Patient*innen. Zugleich richtet sich diese Erklärung an unsere Geschäftspartner*innen in den Zulieferketten. 

Erwartungshaltung 

Wir erwarten von unseren Mitarbeiter*innen, dass sie ihr Verhalten an den in dieser Erklärung genannten Grundsätzen ausrichten. Besonders die Führungskräfte sind für die Umsetzung dieser Grundsätze zuständig. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen über die inhaltliche Bedeutung in Kenntnis zu setzen und ihnen bei deren Anwendung im Arbeitsalltag beratend zur Seite zu stehen. Zugleich sollen die Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die oben genannten Grundsätze als Grundlage für jede Unternehmensentscheidung sehen. 
Die Mühlenkreiskliniken erwarten darüber hinaus von ihren Zulieferer*innen, dass diese im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit die international anerkannten Menschenrechte berücksichtigen und respektieren. Das Bekenntnis der Zulieferer*innen, ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, ist elementare Voraussetzung für die Geschäftsbeziehungen. Die Verpflichtungen werden bei der Bewertung der Zulieferer*innen berücksichtigt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Sie beeinflussen ebenso die Begründung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung mit den Mühlenkreiskliniken. 
Jeder Bereich unseres Unternehmens ist sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren. 

Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG 

Die Mühlenkreiskliniken führen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ein und führen geeignete Prüfungen zur Einhaltung der menschenrechts-und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten mittels Risikoanalysen durch. Die Risikoanalysen werden regelmäßig sowie anlassbezogen durchgeführt. Wenn damit gerechnet wird, dass unsere Geschäftsaktivitäten menschenrechts-oder umweltbezogene Risiken hervorrufen, mitverursachen oder unmittelbar bevorstehen, werden wir umgehend geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten, um die Verletzung zu beenden bzw. dessen Eintritt zu verhindern. 

Beschwerdemanagementverfahren
 
Wir werden ein Beschwerdemanagementverfahren einführen, welches Mitarbeiter*innen, Patient*innen, Geschäftspartner*innen und Dritten ermöglicht, auf menschenrechts-und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Sorgfaltspflichten aufmerksam zu machen, die aufgrund des wirtschaftlichen Handelns unserer Kliniken im eigenen Geschäftsbereich oder eines/r unmittelbaren Geschäftspartners/in eingetreten sind. 
Wir motivieren unsere Mitarbeiter*innen, Patient*innen, Geschäftspartner*innen und Dritte ausdrücklich tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen die genannten Sorgfaltspflichten sowie die Mitteilung von menschenrechts-und umweltbezogenen Risiken zu melden. Die Hinweise werden alle umgehend und gründlich untersucht. 

Diese Grundsatzerklärung der Mühlenkreiskliniken wurde am 01.01.2023 verabschiedet. 

Dr. Olaf Bornemeier
Vorstandsvorsitzender 

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