"Wir für Euch!"

Der Personalrat der Mühlenkreiskliniken

Wir für Euch. Der Personalrat der Mühlenkreiskliniken ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst vertritt. Er hat das Recht, bei Personalentscheidungen des Arbeitgebers mitzubestimmen, Anregungen und Beschwerden der Arbeitnehmer entgegenzunehmen und diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten sowie die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzbestimmungen zu überwachen.

Der Personalrat hat zudem das Recht, vom Arbeitgeber Informationen zu verlangen, die für die Durchführung seiner Aufgaben notwendig sind, und muss vor wichtigen Entscheidungen des Arbeitgebers, die die Arbeitnehmer betreffen, angehört werden. Als gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nimmt der Personalrat wichtige Funktionen wahr.

Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) der Mühlenkreiskliniken 

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung aller Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikanten sowie jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren der Mühlenkreiskliniken.

 

Sie ist euer Ansprechpartner für:

  • Probleme während der Ausbildung, auf Station oder im Außeneinsatz
  • Ideen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bzgl. eurer Ausbildung
  • Fragen zu eurer Ausbildung oder zur Dienstplangestaltung

 

Die JAV vertritt die oben genannten Beschäftigten in jedem Bereich und an allen Standorten der MKK: Vom Schulpraktikant über die Auszubildenden zum/zur Pflegefachfrau/-mann bis zu den Auszubildenden in den kaufmännischen und technischen Bereichen sind wir euer Ansprechpartner.

Die JAV besteht aus insgesamt 13 Mitgliedern. Darunter sind 12 Auszubildende zur Pflegemachfrau bzw. –mann sowie eine Gesundheits- und Krankenpflegerin.

Wir sind eine vom Arbeitgeber unabhängige Institution. Der Kontakt zur JAV darf zudem auch jederzeit während der Arbeitszeit hergestellt werden.

Ihr könnt die JAV erreichen unter: 0571 790 – 52099 oder jav@muehlenkreiskliniken.de sowie auf Instagram jav_mkk                                                                  

 

Antworten auf wichtige Fragen

Wann ist eine Überlastungsanzeige angemessen und was muss ich dabei beachten?

Die Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige ist situationsgebunden.

Ein erhöhter Ausfall in dem Bereich oder eine Erhöhung der Fallschwere, der im Bereich liegenden Patient*innen sind in der Regel die Begründung eine Gefährdungsanzeige zu schreiben.

Es gibt sogar gesetzliche Regelungen, die jeden Betroffenen dazu verpflichten ihrem Arbeitgeber gegenüber diese drohenden Situationen anzuzeigen.

Petra Hamacher
Personalratsmitglied

Telefon: 05 71 / 7 90-5 20 92
E-Mail: petra.hamacher[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Muss ich allein mit meinem Vorgesetzten sprechen?

Zuerst den Grund des Gespräches erfragen.

Geht es um ein Kritikgespräch mit ggf. arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sollte man mitteilen,

dass man das Gespräch im Beisein eines PR-Mitglieds führen möchte.

Das darf der Vorgesetzte nicht ablehnen.

Wird man unvermittelt zu einem Gespräch gebeten, kann man dieses abbrechen, wenn hier Kritik seitens des Vorgesetzten geäußert wird mit ggf. arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Eine Fortsetzung erfolgt dann unter Hinzuziehung eines PR-Mitgliedes.

Angela Gradler-Gebecke
1. Stellvertreterin

Telefon: 05 71 / 7 90 20 93
E-Mail: Angela.Gradler-Gebecke[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Sollte ich das Angebot eines BEM-Gesprächs annehmen?

Das BEM Verfahren ist immer freiwillig. Es ist aber immer zu empfehlen. Denn auch jegliche Hilfsmittel wie z.B. Bürostuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch können hilfreich sein um den Arbeitsplatz individuell zu gestalten, so das man wieder an seinem Arbeitsplatz leidensgerecht arbeiten kann.

Gudrun Reinies
2. Stellvertreterin

Telefon: 0 57 41 / 35 26 51
E-Mail: Gudrun.Reinies[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Von seiner Einführung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Darf der Vorgesetzte mir Urlaub anordnen?

Bei der Urlaubsplanung geht es um einen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmer*Innen und Arbeitgeber.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitgeber Urlaubswünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Es sei denn dringende betriebliche Belange oder Urlaubwünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, stehen dem entgegen.

Eine Anordnung von Urlaub durch den Vorgesetzten nicht zulässig.

Bei Fragen zu Tarif- und Bildungsurlaub stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

Uwe Schaal
Personalratsmitglied

Telefon: 0 57 41 / 35 26 52
E-Mail: Uwe.Schaal[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Was muss ich tun, wenn ich glaube, dass meine Eingruppierung nicht passt?

Unser Arbeitsalltag verändert sich. Dass kann dazu führen, dass Aufgaben wegfallen und neue hinzu kommen.
Wenn Aufgaben schwieriger werden oder man mehr Verantwortung übernimmt, ändert sich oft auch der Vergütungsanspruch und eine Stellenbewertung wird notwendig.

Wenn Du in dieser Frage Beratung oder Unterstützung wünscht, istfür die Angestellten Klaus Habbe dein erster Ansprechpartner, die Arbeiter*innen wenden sich bitte an Jens Schierbaum.

Ich habe den Eindruck, dass meine Abrechnung fehlerhaft ist. Was kann ich tun?

Wir können mit Dir gerne Deine Abrechnung überprüfen. Bitte bring zu unserem Gespräch die letzten zwei Abrechnungen mit. Bei Fragen steht Dir Gudrun Reinies zur Verfügung.

 

Klaus Habbe
Personalratsvorsitzender

Telefon: 05 71 / 7 90 20 90
E-Mail: klaus.habbe[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Jens Schierbaum
Personalratsmitglied

Telefon: 05 71 / 7 90-5 20 94
E-Mail: jens.schierbaum[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Gudrun Reinies
Personalratsmitglied

Telefon: 0 57 41 / 35 2651
E-Mail: Gudrun.Reinies[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Sich beim Personalrat melden. Provoziere ich nicht damit Streit?

Bei einem Konflikt am Arbeitsplatz ist es zunächst der beste Weg, das direkte Gespräch mit dem Mitarbeiter oder Vorgesetzten zu suchen.
Doch manchmal hat man Beratungsbedarf.

Dann ist der Personalrat für Arbeitnehmer*innen der erste Ansprechpartner.

Ob es bei einem vertraulichen Beratungsgespräch bleibt oder der Personalrat aktiv in den Konflikt einsteigt, wird in jedem Fall im Gespräch vereinbart.

Petra Hamacher
Personalratsmitglied

Telefon: 05 71 / 7 90-5 20 92
E-Mail: petra.hamacher[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Ich bin Ärztin/Arzt. Kann ich mich auch beim Personalrat melden?

Auch als Ärztin oder Arzt kannst du deine Fragen an den Personalrat richten.

Patricia Kalle-Droste
Ärztliche Leitung ZNA

Telefon: 05 71 / 7 90-5 34 13
E-Mail: patricia.kalle-droste[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Personalratsvorsitz

Klaus Habbe
Personalratsvorsitzender

Telefon: 05 71 / 7 90 20 90
E-Mail: klaus.habbe[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Angela Gradler-Gebecke
1. Stellvertreterin

Telefon: 05 71 / 7 90 20 93
E-Mail: Angela.Gradler-Gebecke[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Gudrun Reinies
2. Stellvertreterin

Telefon: 0 57 41 / 35 26 51
E-Mail: Gudrun.Reinies[at]­muehlenkreiskliniken[dot]de

Gerne kannst du Kontakt zu uns aufnehmen. 

Johannes Wesling Klinikum
Tel.: 0571 790-2091
Mobil: 0151 46701847

Krankenhaus Lübbecke
Tel.: 05741 35-2652

Krankenhaus Bad Oeynhausen
Tel.: 05731 77-1341

Krankenhaus Rahden
Tel.: 05771 708-471001

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