Personalvertretungen der Mühlenkreiskliniken

 

Der Personalrat (PR) vertritt die Interessen der Beschäftigten der Mühlenkreiskliniken mit dem Ziel, das Wohl der Beschäftigten und die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Der PR hat dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen beachtet werden. Die rechtliche Grundlage der Arbeit des Personalrates ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Durch dieses Gesetz werden die Aufgaben, der Umfang und die Art der Mitbestimmung der Personalvertretung bei Entscheidungen der Konzernleitung geregelt. Sie reichen von der Beantragung von Maßnahmen, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen, bis zur Eingliederung von Schwerbehinderten.

Die Mitglieder der Personalräte helfen bei arbeitsrechtlichen, tariflichen und sozialen Angelegenheiten. Beschäftigte können sich bei Fragen, Problemen und Konflikten beraten und unterstützen lassen.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuständig. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Die MKK Gleichstellungstelle unterstützen die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Landesgleichstellungsgesetz NRW) in den Mühlenkreiskliniken AöR. Beschäftigte, die sich in ihrem Arbeitsumfeld benachteiligt fühlen, können sich direkt an die Gleichstellungsstelle wenden.

Personalrat

Wir vertreten die Interessen aller Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.

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Schwerbehinderten-
vertretung

Wir haben eine wichtige Aufgabe bei der Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

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Gleichstellung

Wir sind eure Ansprechpersonen, wenn es darum geht, die Geschlechtergleichstellung in unseren Häusern sicherzustellen.

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